Ameta SAGL – Via Scaletta 16, CH–6516 Cugnasco – info@ameta.ch – +41 78 249 02 40
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle B2B-Geschäfte von Ameta SAGL mit Kunden aus Gastronomie, Hotellerie und Gewerbe (Planung, Verkauf, Lieferung, Montage, Service). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Ameta SAGL schriftlich zustimmt.
2. Angebote & Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder Lieferung/Leistungserbringung zustande. Technische Änderungen, Modellwechsel und Preisanpassungen bleiben vorbehalten.
Wird im Rahmen eines Angebots ein detaillierter Küchenplan in AutoCAD (DWG-Format) erstellt und entscheidet sich der Kunde anschliessend für einen anderen Anbieter, so wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 % des im Angebot genannten Gesamtbetrags in Rechnung gestellt.
3. Preise & Zahlung
Alle Preise in CHF exkl. MwSt., Transport, Versand, Verpackung, Montage, Entsorgung, Gebühren und Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
Zahlungsziel gemäss Offerte/Rechnung (üblich: 30 Tage netto). Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten. Ameta SAGL kann Vorkasse/Teilzahlungen verlangen.
4. Lieferung, Gefahrübergang & Termine
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich fixiert. Gefahrübergang bei Übergabe an Spediteur/Empfänger. Teillieferungen sind zulässig. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, behördlicher Massnahmen oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen angemessen.
5. Montage & Inbetriebnahme
Montagen erfolgen gemäss Offerte. Voraussetzungen kundenseitig: bauseitige Anschlüsse (Strom, Wasser, Gas, Abluft), bauliche Freigaben, Traglast, Zufahrten, Entsorgung von Altgeräten, Zugang/Termine. Zusätzliche Arbeiten (Umbauten, Schweissarbeiten, Sonderanpassungen) werden separat verrechnet. Nach Montage erfolgt Funktionskontrolle/Übergabe; Prüf-/Abnahmeprotokolle gelten als Genehmigung.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ameta SAGL. Eintrag in das Eigentumsvorbehaltsregister bleibt vorbehalten.
7. Gewährleistung
Für Neugeräte gilt die Herstellergarantie gemäss Bedingungen des jeweiligen Herstellers (Dauer/Umfang). Verschleissteile, Verbrauchsmaterial, unsachgemässer Gebrauch, fehlende Wartung, bauseitige Mängel, höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Gewährleistung setzt fachgerechte Installation und ordnungsgemässe Wartung voraus.
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen (mit Fotos/Fehlerbeschreibung). Ameta SAGL leistet nach Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Weitere Ansprüche nach Massgabe Ziff. 9.
8. Service & Wartung
Serviceeinsätze erfolgen zu den jeweils gültigen Tarifen (Anfahrt, Arbeitszeit, Material). Wartungsverträge können separat abgeschlossen werden. Notfalldienst nach Verfügbarkeit; Zuschläge gemäss Tarif (Nacht/Wochenende/Feiertage).
9. Haftung
Ameta SAGL haftet für direkte Schäden bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Weitere/indirekte Schäden, Folge-/Produktionsausfall, entgangener Gewinn sowie Datenverluste sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.
10. Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss Datenschutzerklärung (DSG/DSGVO). Der Kunde informiert eigene Mitarbeitende/Ansprechpartner über die Datenbearbeitung und stellt die Rechtmässigkeit seiner Datenbereitstellung sicher.
11. Geistiges Eigentum
Planungen, Zeichnungen, Layouts, Stücklisten, Dokumentationen und Texte bleiben geistiges Eigentum von Ameta SAGL, sofern nicht ausdrücklich übertragen. Nutzung nur für das vereinbarte Projekt; Weitergabe an Dritte bedarf schriftlicher Zustimmung.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb der Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Verfügungen, Epidemien/Pandemien, Lieferkettenstörungen) entbinden Ameta SAGL für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von Leistungspflichten.
13. Vertragsänderungen & Abtretung
Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Rechte und Pflichten dürfen nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten/übertragen werden (gesetzliche Zessionen vorbehalten).
14. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Sitz von Ameta SAGL (TI).
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 11.09.2025