Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ameta SAGL – Via Scaletta 16, CH–6516 Cugnasco – info@ameta.ch – +41 78 249 02 40

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle B2B-Geschäfte von Ameta SAGL mit Kunden aus Gastronomie, Hotellerie und Gewerbe (Planung, Verkauf, Lieferung, Montage, Service). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Ameta SAGL schriftlich zustimmt.

2. Angebote & Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder Lieferung/Leistungserbringung zustande. Technische Änderungen, Modellwechsel und Preisanpassungen bleiben vorbehalten.

Wird im Rahmen eines Angebots ein detaillierter Küchenplan in AutoCAD (DWG-Format) erstellt und entscheidet sich der Kunde anschliessend für einen anderen Anbieter, so wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 % des im Angebot genannten Gesamtbetrags in Rechnung gestellt.

3. Preise & Zahlung

Alle Preise in CHF exkl. MwSt., Transport, Versand, Verpackung, Montage, Entsorgung, Gebühren und Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
Zahlungsziel gemäss Offerte/Rechnung (üblich: 30 Tage netto). Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten. Ameta SAGL kann Vorkasse/Teilzahlungen verlangen.

4. Lieferung, Gefahrübergang & Termine

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich fixiert. Gefahrübergang bei Übergabe an Spediteur/Empfänger. Teillieferungen sind zulässig. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, behördlicher Massnahmen oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen angemessen.

5. Montage & Inbetriebnahme

Montagen erfolgen gemäss Offerte. Voraussetzungen kundenseitig: bauseitige Anschlüsse (Strom, Wasser, Gas, Abluft), bauliche Freigaben, Traglast, Zufahrten, Entsorgung von Altgeräten, Zugang/Termine. Zusätzliche Arbeiten (Umbauten, Schweissarbeiten, Sonderanpassungen) werden separat verrechnet. Nach Montage erfolgt Funktionskontrolle/Übergabe; Prüf-/Abnahmeprotokolle gelten als Genehmigung.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ameta SAGL. Eintrag in das Eigentumsvorbehaltsregister bleibt vorbehalten.

7. Gewährleistung

Für Neugeräte gilt die Herstellergarantie gemäss Bedingungen des jeweiligen Herstellers (Dauer/Umfang). Verschleissteile, Verbrauchsmaterial, unsachgemässer Gebrauch, fehlende Wartung, bauseitige Mängel, höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Gewährleistung setzt fachgerechte Installation und ordnungsgemässe Wartung voraus.
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen (mit Fotos/Fehlerbeschreibung). Ameta SAGL leistet nach Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Weitere Ansprüche nach Massgabe Ziff. 9.

8. Service & Wartung

Serviceeinsätze erfolgen zu den jeweils gültigen Tarifen (Anfahrt, Arbeitszeit, Material). Wartungsverträge können separat abgeschlossen werden. Notfalldienst nach Verfügbarkeit; Zuschläge gemäss Tarif (Nacht/Wochenende/Feiertage).

9. Haftung

Ameta SAGL haftet für direkte Schäden bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Weitere/indirekte Schäden, Folge-/Produktionsausfall, entgangener Gewinn sowie Datenverluste sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.

10. Datenschutz

Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss Datenschutzerklärung (DSG/DSGVO). Der Kunde informiert eigene Mitarbeitende/Ansprechpartner über die Datenbearbeitung und stellt die Rechtmässigkeit seiner Datenbereitstellung sicher.

11. Geistiges Eigentum

Planungen, Zeichnungen, Layouts, Stücklisten, Dokumentationen und Texte bleiben geistiges Eigentum von Ameta SAGL, sofern nicht ausdrücklich übertragen. Nutzung nur für das vereinbarte Projekt; Weitergabe an Dritte bedarf schriftlicher Zustimmung.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb der Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Verfügungen, Epidemien/Pandemien, Lieferkettenstörungen) entbinden Ameta SAGL für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von Leistungspflichten.

13. Vertragsänderungen & Abtretung

Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Rechte und Pflichten dürfen nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten/übertragen werden (gesetzliche Zessionen vorbehalten).

14. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Sitz von Ameta SAGL (TI).

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 11.09.2025